Verpflichtung zur amtlichen Information über Verstöße gegen lebensmittel- und futtermittelrechtliche Vorschriften; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2018

Recht1

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Beschluss die Regelung zur amtlichen Information der Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) an dem Grundrecht der Berufsfreiheit gemessen und für grundsätzlich verfassungsgemäß gehalten. Der Beschluss, der auf einen Normenkontrollantrag der Niedersächsischen Landesregierung hin erging, sieht die amtliche Informationsverpflichtung lediglich insoweit für unvereinbar mit dem Grundgesetz an, als die Information der Öffentlichkeit nicht gesetzlich befristet ist. Der Gesetzgeber hat nunmehr bis zum 30. April 2019 eine Regelung zur Dauer der Veröffentlichung zu treffen. § 40 Abs. 1a LFGB ist bis zu einer solchen Neuregelung, längstens aber bis zum 30. April 2019 anzuwenden.

LKT Rundschreiben Nr. 213/2018 [PDF-Dokument: 56 kB]

14.05.2018